Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich am Beginn eines Kalenderjahres per Bankeinzugsermächtigung in einer Summe für das laufende Jahr eingezogen
Anpassung der Mitgliedsbeiträge ab dem 01.01.2018
Nach der letzten Beitragserhöhung am 01.01.2002 ist eine moderate Anpassung der Mitgliedsbeiträge notwendig geworden.
Der Schachclub 1855 Ansbach e. V. muss Verbandsbeiträge an den Schachkreis West, an den Bay. Schachbund und an den Bay. Sportverband abführen. Zusätzlich sind Startgelder für die Mannschaften in der Bezirksliga zu bezahlen. Diese Pflichtabgaben sind im Laufe der letzten Jahre immer wieder erhöht worden.
Zudem erreichen unsere bisherigen Mitgliedsbeiträge nicht das von der bayerischen Sportförderung vorgegebene Mindestniveau, so dass wir bei Beibehaltung der bisherigen Mitgliedsbeiträge keine Zuschüsse mehr von Freistaat Bayern erhalten werden.
Unsere Mitgliedsbeiträge wurden 16 Jahre nicht erhöht. Bei der Jahreshauptversammlung 2017 haben deshalb die Mitglieder eine Anpassung der Beiträge beschlossen.
Die neuen Monatsbeiträge staffeln sich wie folgt:
2,00 € für Jugendliche bis 13 Jahre
2,50 € für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre
5,00 € für Erwachsene
2,00 € monatlich
Schüler bis zum Ende des Schulbesuchs
Auszubildende bis zum Ende der Ausbildung
Studenten bis zum Ende des Studiums
Arbeitslosengeld II Empfänger
Sozialhilfeempfänger
2,50 € monatlich
5,00 € monatlich
Beziehen Sie ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit über das Jobcenter oder Sozialamt für Ihr Kind einen Antrag nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen. Sie können einen Zuschuss für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von bis zu 15,00 € monatlich für den Sportverein (= Schachclub) erhalten.