Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich am Beginn eines Kalenderjahres per Bankeinzugsermächtigung in einer Summe für das laufende Jahr eingezogen.
2,00 € monatlich (= 24,00 €/Jahr)
Schüler bis zum Ende des Schulbesuchs
Auszubildende bis zum Ende der Ausbildung
Studenten bis zum Ende des Studiums
Arbeitslosengeld II Empfänger
Sozialhilfeempfänger
2,50 € monatlich (= 30,00 €/Jahr)
5,00 € monatlich (= 60,00 €/Jahr)
Beziehen Sie ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit über das Jobcenter oder Sozialamt für Ihr Kind einen Antrag nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen. Sie können einen Zuschuss für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von bis zu 15,00 € monatlich für den Sportverein (= Schachclub) erhalten.